Warum gibt es in Deutschland eigentlich kaum echte öffentliche Arcades?
Ein Teil der Antwort liegt in unserer ziemlich speziellen Rechtsgeschichte. Schon 1960 wurde mit § 33i GewO eine Erlaubnispflicht für Spielhallen eingeführt. Und das Entscheidende: Darunter fielen nicht nur Geräte mit Gewinnmöglichkeit, sondern grundsätzlich auch Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeit. Das wurde später vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Damit landete die Arcade hierzulande rechtlich schnell in der Schublade „Spielhalle“ – obwohl ein japanisches Arcade-Center mit Glücksspiel eigentlich wenig zu tun hat.
Während in Japan Street Fighter, Shoot’em-Ups und Racing Games Teil einer lebendigen Freizeitkultur wurden, blieb die klassische Arcade in Deutschland eine ziemliche Randerscheinung.
Also drehe ich den Spieß einfach um.
Wenn Deutschland keine Gamecenter für mich hat, bringe ich die Arcade eben mit zur Arbeit.
MIttagspause, Zwei Arcade Sticks, ein selbstgebautes System, Bildschirm an – und KOF 2002 gestartet.
Mein Kollege und ich liefern uns plötzlich Matches, bei denen die Fetzen fliegen. Combos, Counter, Rage, Diskussionen über irgendwelche Frames, die außer uns sowieso niemand versteht.
Und während wir uns gegenseitig den virtuellen Schädel einschlagen, bleiben einige Kollegen stehen und schauen etwas irritiert.
„Was macht ihr da?“
„KOF.“
„…aha.“
Für einen kurzen Moment ist der Büroflur dann eben kein gewöhnliches mehr.
Sondern ein kleines deutsches Gamecenter.
No Arcade for you? Fine. We build our own.






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